Willkommen auf der PANORAMA-Kolonie von Michael Marrak

A PARALLAX VIEW * ist Weblog, Babelfisch-Aquarium, Tagebuch oder Online-Journal, was auch immer. Es ist nicht unbedingt schöner als das Original, aber dafür praktischer. Sofern es mir alle Knebelverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Verschwiegenheitspflichten und sonstigen Diskretionen erlauben, gibt es hier Einblicke hinter die Kulissen von Buchmarkt, Schriftstellerei, Illustration, Computerspiel-Entwicklung, Phantastik-Szene und den allgemeinen Wahnsinn in diesem Spiralarm.
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Freitag, Mai 30, 2008

Die unsichtbaren Hörbücher


Vor drei Jahren erhielt ich eine Mitteilung der VG Wort, die mit folgendem in Amtsdeutsch verfassten Absatz eingeleitet wurde:

Gesetzlich zulässig ist seit 2003 ohne Genehmigung die nicht Erwerbszwecken dienende Vervielfältigung für und deren Verbreitung ausschließlich an Menschen, soweit diesen der Zugang zu dem Werk in einer bereits verfügbaren Art der sinnlichen Wahrnehmung auf Grund einer Behinderung nicht möglich oder erheblich erschwert ist, soweit es zur Ermöglichung des Zugangs erforderlich ist.

Entschwurbelt und auf den Punkt gebracht bedeutet „ohne Genehmigung“ in etwa so viel wie: Kaum ein Autor kriegt mit, dass von seinen Romanen ungekürzte Hörbücher eingesprochen werden und in Blindenbibliotheken wie etwa der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) ausgeliehen werden können. Ursprünglich betraf die obige Genehmigungs-Klausel Werke in Braille-Schrift sowie gekürzte Hörbuchfassungen auf Kassette. Mit der CD hielt die digitalisierte Form Einzug, und mit DAISY ein weltweiter Standart für navigierbare, zugängliche Multimedia-Dokumente. Die Abkürzung DAISY steht für Digital Accessible Information System (Digitales Informationszugangssystem). Auf eine derartige CD passt ein Hörbuch mit mehr als 40 Stunden Laufzeit.

Als damals das VG Wort-Schreiben eintrudelte, war noch von einer Hörbuchkassette die Rede gewesen. Da ich kein Tapedeck besitze, weil ich dem Medium Kassette (außer in frühester Jugendzeit) noch nie etwas abgewinnen konnte, interessierte mich der Inhalt kaum. Also heftete ich den Schrieb ab und vergaß ihn. Wieder an ihn erinnert hatte ich mich, als ich gestern diesen Artikel bei Spiegel Online las. Mehr aus Langeweile recherchierte ich nach dem LORD GAMMA-Hörbuch – und war überrascht zu erfahren, dass es statt einer Kassette mit Roman-Kurzversion offenbar eine mehr als elf Stunden umfassende Hörbuch-CD gibt.

Nun hätte es natürlich sein können, das ich der einzige bin, der von derartigen Hörbüchern bisher nichts mitbekommen hat. Daher rief ich zwei befreundete Autoren an, von denen ich sicher war, dass sie aufgrund ihrer Bestsellererfolge und Auflagen eigentlich etwas davon hätten wissen müssen: Kai Meyer und Thomas Thiemeyer. Doch Pustekuchen. Statt dessen große Verwunderung am anderen Ende der Leitung(en).

Das Interessante an diesen Hörbüchern: Blinden und Sehbehinderten wird nicht nur Weltliteratur oder sogenannte „Hochliteratur“ zugänglich gemacht, sondern auch Krimis, Abenteuerromane und ein umfangreiches Sortiment an SF- und Fantasy-Literatur. So existieren neben LORD GAMMA beispielsweise auch Hörbücher von Thomas Thiemeyers REPTILIA, David Kenlocks DUNKLES FEUER, Marcus Hammerschmitts DER ZENSOR und POLYPLAY sowie die nahezu vollständigen Kataloge von Andreas Eschbach und Kai Meyer. Letzterer war ziemlich verblüfft, als ich ihm am Telefon erzählte, es gäbe Hörbücher von HEX und DIE GEISTERSEHER, zwei Romanen, die bisher noch nicht einmal als reguläre Hörbücher veröffentlicht wurden. Produziert werden diese Werke von den Bibliotheken selbst, laut Pressetext „ausdrucksvoll und spannend aufgelesen durch Schauspieler, Radiomoderatoren und ausgebildete Sprecher in drei eigenen Aufnahmestudios“.

Ich nehme nicht an, dass die DAISY-Hörbuch-CDs hübsche Titelbilder besitzen. Blinde Menschen können damit sowieso nichts anfangen. Doch allein die Tatsache, dass sie überhaupt existieren und die wenigsten Autoren davon wissen, ist bemerkenswert. Insofern hoffe ich, dass ich als Urheber des Werkes – wenn auch Gott sei Dank nicht blind oder stark sehbehindert – bei den Produzenten zumindest ein Belegexemplar erbeten kann. Manch ein Kritiker behauptet zwar, es gäbe mehr Autoren als Leser, aber in diesem Fall hält sich der Verlust wohl in Grenzen. Ein adäquates Titelbild kann sich ja jeder Autor anschließend selbst gestalten.

Die ausschließlich für Blinde und Sehbehinderte produzierten Hörbücher sind aus lizenzrechtlichen Gründen nicht im Handel erhältlich, die betreffenden Büchereien dürfen sie nur an ihre Nutzer verleihen, wobei eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder ein formloses Schreiben des Augenarztes vorgelegt werden muss. Nun, zumindest die Rechte von LORD GAMMA liegen inzwischen wieder bei mir. Was spräche also dagegen, das Hörbuch der DZB zu einer offiziellen Produktion zu machen, sofern ich mein Einverständnis dazu gäbe? Ich kann mir kaum vorstellen, dass der von der DZB honorierte Sprecher einen schlechteren Job macht als ein von Lübbe Audio bezahlter. Warum auch sollte man Blinden oder Sehbehinderten ein miserabel gesprochenes Hörbuch präsentieren?

Wer wissen will, ob seine Romane als Hörbücher existieren, sollte auf der Homepage von MEDIBUS, der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen, recherchieren – und auf Überraschungen gefasst sein. Ich zumindest hätte gerne eine CD von LORD GAMMA, denn ich möchte Michael Schrodt, der den Roman für die DZB eingelesen hat, in der Sprecherrolle eines Morners unbedingt „Arr!“ sagen hören ...